Im Folgenden lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für KUNDEN der QUANTIC Digital GmbH, kurz QUANTIC genannt.
1.1 QUANTIC erbringt ihre Leistung ausschließlich an gewerbliche Kunden (nachfolgend „KUNDEN“) und nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind auf unserer Website www.quantic.de abrufbar und können jederzeit in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN wird widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie ausdrücklich durch QUANTIC bestätigt wurden.
1.2 Die Bestimmungen dieser AGB können durch weitere, gesonderte Vereinbarungen zwischen QUANTIC und dem KUNDEN konkretisiert, modifiziert oder geändert werden. Zu solchen Vereinbarungen zählen insbesondere (jedoch nicht abschließend) Projektverträge sowie die jeweiligen besonderen Vereinbarungen. Für in solchen Vereinbarungen nicht aufgeführte Regelungen gelten ausdrücklich die vorliegenden AGB.
1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der KUNDE dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der KUNDE im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
Ein Vertrag kommt zustande durch in Textform erfolgenden Abschluss eines Hauptvertrages oder durch Annahme eines schriftlichen oder in Textform abgegebenen Angebotes von QUANTIC durch den KUNDEN.
Die Vertragsparteien nennen einander jeweils Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/der deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
4.1 Der KUNDE unterstützt QUANTIC bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die unaufgeforderte rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software bzw. Räumlichkeiten vor Ort, soweit die Vertragsdurchführung und/oder die Mitwirkungsleistungen des KUNDEN dies erfordern. Ist für die Leistung der QUANTIC eine Handlung des KUNDEN erforderlich, so kann QUANTIC eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn der KUNDE durch das Unterlassen der Handlung in Annahmeverzug kommt. Der KUNDE instruiert QUANTIC hinsichtlich der von QUANTIC zu erbringenden Leistungen umgehend. Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Vorgehens von QUANTIC hat der KUNDE dies unverzüglich QUANTIC mitzuteilen.
4.2 Sofern sich der KUNDE verpflichtet hat, QUANTIC im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text– o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der KUNDE diese QUANTIC umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom KUNDEN überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der KUNDE die hierfür anfallenden Kosten. Der KUNDE stellt sicher, dass QUANTIC die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der KUNDE auf seine Kosten vor.
5.1 Änderungs- und Ergänzungswünsche des KUNDEN sind QUANTIC in Textform mitzuteilen. QUANTIC wird den Änderungs-/Ergänzungswunsch des KUNDEN und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von QUANTIC zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Nach Prüfung teilt QUANTIC dem KUNDEN entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungs-/Ergänzungswunsches mit oder legt dar, warum der Änderungs-/Ergänzungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.3 Ist die Änderung/Ergänzung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungs-/Ergänzungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.